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Klasse B / BF17

Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und der Beförderung von maximal 8 Personen zusätzlich zum Fahrer. Auch das Ziehen von Anhängern ist möglich, wobei das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Die Klasse B ist die gängigste Fahrerlaubnis in Deutschland und schließt die Klassen AM und L ein, sodass auch Mofas und leichte landwirtschaftliche Fahrzeuge geführt werden dürfen. Mit der Klasse B sind Sie für den Alltag auf den Straßen bestens gerüstet.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse BE

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen Sie Gespanne fahren, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Im Gegensatz zur Klasse B dürfen die Anhänger bei der Klasse BE ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben, wobei das maximale Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Diese Klasse ist ideal für Personen, die häufig größere Anhänger, wie etwa Pferdeanhänger oder Transportanhänger, nutzen möchten. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Praxis
  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Starte den Motor!

Klasse B96

Die Fahrerlaubnisklasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B und ermöglicht das Führen von Fahrzeugen mit Anhängern, deren Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt. Diese Erweiterung eignet sich besonders für Personen, die häufig größere Anhänger, wie zum Beispiel Wohnwagen oder Anhänger für den Transport von schweren Gütern, ziehen möchten. Mit der Klasse B96 wird eine zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns von bis zu 4,25 Tonnen erreicht. Ein separater Führerschein ist nicht notwendig, jedoch müssen eine spezielle Schulung und Prüfung absolviert werden.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Keine, nur praktische Schulung

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse B197

Die Fahrerlaubnisklasse B197 bietet eine flexible Möglichkeit, den Führerschein für Schalt- und Automatikfahrzeuge zu erwerben. Die Besonderheit dieser Klasse liegt darin, dass die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden können, ohne auf das Fahren von Schaltwagen verzichten zu müssen. Nach einer zusätzlichen praktischen Schulung auf einem Schaltwagen wird die Fahrerlaubnis für beide Getriebearten erteilt. Dies ermöglicht eine bequeme und moderne Führerscheinausbildung, ohne den Verzicht auf das Schaltgetriebe.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

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